Der Koordinierungsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden jedes Vollmitglieds (von Amts wegen); weiteren Vertretenden, die von den Vollmitgliedern im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl ausgewählt werden (wie in Artikel 8.4 der Satzung festgelegt); der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär und der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister des Verbandes oder ihren Stellvertretenden.
Der Koordinierungsausschuss ist für die Strategie und die Führung der Verbandsgeschäfte des Verbandes verantwortlich. Er wählt die Mitglieder des Exekutivausschusses. Er entwickelt die inhaltlichen Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandsausschusses und überwacht dessen Verwaltungstätigkeit. Er genehmigt den Jahresabschluss und den Jahreshaushalt. Er erarbeitet Vorschläge für die Geschäftsordnung oder deren Änderungen, die der Ordentlichen oder Ausserordentlichen Generalversammlung vorgelegt werden.